Fachkräfte im Bereich der Einzelfallhilfe am Standort Schule bieten mit der Schulbegleitung eine Form der Eingliederungshilfe an, die im Rahmen eines inklusiven Unterrichts angewandt wird. Sie ermöglichen Kindern mit körperlichen, geistigen oder seelisch-emotionalen Einschränkungen eine individuelle Unterstützung beim Schulbesuch.
Grundsätzlich können alle Kinder und Jugendlichen, die den Schulalltag dauerhaft nicht selbstständig bewältigen können, Hilfestellung durch eine Schulbegleitung erhalten. Die Bewilligung der Leistungen im SGB VIII hat folgende rechtliche Grundlagen:
Eingliederungshilfe für von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche
Grundlage sind die Ausführungen des §4 SGB IX zu den Leistungen zur Teilhabe. Die Leistungsgewährung erfolgt auf Grundlage § 35a SGB VIII oder § 54 SGB XII. Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich das Kind.
Hilfe zur Erziehung
Der § 27 (2) SGB VIII begründet einen individuellen Rechtsanspruch der Eltern, wenn eine dem Wohl des Kindes/ Jugendlichen geeignete Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für dessen Entwicklung notwendig und geeignet ist.
Die Förderung der individuellen Teilhabe erfolgt durch bedarfsgerechte Intervention wie Verstärkerpläne, das Loben, Auszeitkarten, Ignorieren mit positiven Modell, Gutscheinsystem, aktivierende Beobachtung, Arbeit mit Piktogrammen, Strukturierung des Tagesablaufes und von Aufgaben, Handreichungen und allgemeinen Interventionen. Allgemeine Interventionen beziehen sich darauf, dass jede Situation eine Lernsituation ist.
Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung
- Vermittlung von Sicherheit und Vertrauen
- Intervention bei aggressivem und autoaggressivem Verhalten
- Begleitung bei der Bewältigung von inter- und intrapersonellen Konflikten
- Aufzeigen von Wegen zum Beziehungsaufbau
- Unterstützung bei Autonomiebestrebungen und Selbstverwirklichung
- Schaffung von Frei- und Rückzugsräumen
- Förderung der Eigen- und Fremdwahrnehmung
Stärkung der Sozialkompetenz
- Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Mitschüler*innen und Lehrkräften
- Begleitung von Einzel- und Gruppenaktivitäten
- Möglichkeiten zur Partizipation aufzeigen und Hilfestellungen zur Wahrnehmung dieser geben
- Hinführung zu Regelverständnis und Akzeptanz
Assistenz im Bereich des schulischen Lernens
- Begleitung, Orientierung und Unterstützung im schulischen Alltag
- Strukturierung, Betreuung und Begleitung in allen Unterrichtsphasen
- Hilfestellung und Unterstützung hinsichtlich des Lerntempos, der notwendigen Arbeitsschritte und des Arbeitsverhaltens unter Berücksichtigung der besonderen Interessen und Fähigkeiten des Kindes oder der Jugendlichen
Begleitung bei der Alltagsbewältigung
- Unterstützung bei der Verwendung unterschiedlicher Hilfsmittel
- Unterstützung im lebenspraktischen Bereich
- Unterstützung in den Pausen
- Bei Schwierigkeiten in der Kommunikation und in der sozialen Interaktion besteht auch während der Pausen erheblicher Unterstützungsbedarf. Hier unterstützt der Schulbegleitung die soziale Interaktion und schafft bei Bedarf Rückzugsräume
Die Fachkräfte fungieren als Bindeglied zwischen dem Kind oder Jugendlichen, seinen/ ihren Eltern und den Betreuer*innen/Lehrkräften oder Erzieher*innen. Dabei soll dynamische Schulbegleitung unter Berücksichtigung von Hilfeplan und psychosozialer Entwicklungsaufgaben erfolgen, mit dem Ziel die Hilfeleistung von der Helferperson zu entkoppeln und Freiräume in der Inanspruchnahme der Hilfe zu schaffen.
Ziel der Schulbegleitung sollte immer:
- die größtmögliche Selbständigkeit und Inklusion des Schülers in sein soziales Umfeld,
- eine zunehmende Befähigung zur Eigenständigkeit und
- somit eine wachsende Unabhängigkeit von der Schulbegleitung sein.
Es wird nach dem Grundsatz gearbeitet:
„So viel Unterstützung wie nötig − so wenig wie möglich.“
Ansprechpartner Flexible Jugendarbeit Frankfurt (Oder) e. V.
Gordon Derkes
Standort: Ferdinandstraße 15, 15230 Frankfurt (Oder)
E-Mail: derkes@flexible-jugendarbeit.de
Telefon: 0335 284 7849
Ansprechpartnerin Amt für Jugend und Soziales
Anke Sperling
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe SGB VIII
Oderturm Raum: 20.09
Logenstraße 8, 15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 552-5114
Fax: 0335 552-5099